KFZ Gutachten Wuppertal
Haftpflichtfall oder Kaskoschaden?
Das KFZ Gutachten zahlt bei Nichtverschulden die Versicherung des Unfallverursachers.
Muss ein Unfallverursacher Schadensersatz an das Opfer zahlen, so handelt es sich um einen Haftpflichtfall. Die Haftpflichtversicherung des Unfallversachers zahlt dem Geschädigten alle Kosten zur
Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes seines Fahrzeuges. Um den entstandenen Schaden nachzuweisen, muss der Geschädigte ein KFZ Gutachten von einem unabhängigen KFZ Sachverständigen erstellen lassen, der glaubwürdig den Schaden beurteilen kann.
So können widerstreitende Aussagen von Unfallopfer und Unfallverursacher durch den KFZ Sachverständigen und das KFZ Gutachten befriedet
werden.
KFZ Gutachten in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen
Bedenken Sie: Ein Unfallschaden wirkt sich auf den Gesamtwert Ihres Fahrzeuges aus. Dies wird besonders dann relevant, wenn Sie dieses später zum Verkauf anbieten möchten. Unser KFZ Gutachten zeigt, inwieweit sich ein Unfall auf den Fahrzeugwert auswirkt (Wertminderung).
KFZ Gutachten - Kosten
Ein Unfallopfer darf sich den Sachverständigen im Haftpflichtfall selbst aussuchen. Die Kosten dafür muss der Unfallverursacher beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung erstatten. Selbst, wenn die Versicherung der Gegenseite bereits ein Gutachten vorliegen hat, kann der Geschädigte von seinem Recht Gebrauch machen, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit einem KFZ Gutachten zu beauftragen (KG VersR 1977, 229). Auch in diesem Fall trägt die Versicherung des Schuldners die Kosten des KFZ Gutachtens.
Folgende Punkte behandelt wir in unseren KFZ Gutachten:
- Beschreibung der technischen Daten des Unfallfahrzeuges
- Aufzählung der Sonderausstattung
- Beschreibung der unfallbedingten Schäden am Fahrzeug
- Dokumentation der Schäden durch Fotos
- Bestimmung des Reparaturweges
- Kalkulation der Reparaturkosten
- Zeitdauer der Reparatur
- Angaben zu älteren, nicht reparierten Schäden
- Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall (Wertgutachten)
- Ermittlung der unfallbedingten Wertminderung (Wertgutachten)
- Ermittlung des Fahrzeugrestwertes nach dem Unfall (Wertgutachten)
- Einschätzung zur Wirtschaftlichkeit der Reparatur (Totalschaden?)
- Unfallbedingte Ausfallzeit
Anmerkungen im KFZ Gutachten zu der unfallbedingten Ausfallzeit:
Durch die unfallbedingte Ausfallzeit kann sich für den Geschädigten der Anspruch auf einen bezahlten Mietwagen entstehen. Alternativ könnte eine Nutzungsausfallentschädigung geltend gemacht
werden.
Dein Unfallgutachter GmbH - Ihr KFZ Gutachter wenn es um KFZ Gutachten in Wuppertal und ganz Nordrhein-Westfalen geht!
Fiktive Schadensabrechnung und konkrete Schadensabrechnung
Das KFZ Gutachten ist die Grundlage der fiktiven Schadensabrechnung. Das heißt, dass ein Schaden geltend gemacht wird, ohne tatsächliche
Belege, beispielsweise der reparierenden Werkstatt, einzureichen. Sie entscheiden ob Sie den Schaden reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen. Eine fiktive Schadensabrechnung kann
vor Gericht nur bei Sachschäden Bestand haben.
Eine konkrete Schadensabrechnung liegt also vor, wenn die bereits entstandenen Kosten durch Belege bewiesen wurden. Ein KFZ Gutachter wird
dadurch nicht überflüssig, weil zu erwartende Belastungen für zukünftige Reparaturen noch immer geschätzt werden müssen.
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